Freitag, 3. Juni 2022

Baumschutzverordnung kommt zum 30.09.2022


Im letzen Umwelt- und Verkehrsausschuss wurde die neue Baumschutzverordnung für die Stadt Dachau beschlossen. Hier wird das Fällen von Bäumen mit mehr als 31,8 Zentimeter Durchmesser im Grundsatz verboten. Möchte man dennoch solch einen Baum auf dem eignen Grundstück fällen, braucht man eine Genehmigung der Stadt Dachau (und evtl. ein Gutachten). Bußgelder bis zu 50.000 Euro sind hier möglich.

Wir glauben daran, dass die Dachauer ein gutes ökologisches Verständnis haben und auch selbstbestimmt vernünftig handeln. Wie man an unserem „Grünen Stadtbild“ sieht, gibt es hier gar kein Problem, welches wir mit dieser Verordnung lösen.

Wenn wir das Stadtklima schützen wollen, glauben wir daran, dass hier Förderungen zielführender sind als Verordnungen. Stellen Sie sich vor, was man mit den jährlichen 100.000 Euro Personalkosten erreichen könnte, die man für die Umsetzung der Bauschutzverordnung braucht, wenn man diese in die Förderung von Flächenentsiegelung, Dach- oder Fassadenbegrünung investieren würde.

Laut der Internetseite der Stadt Dachau habe wir derzeit 51 Satzungen und 9 Verordnungen. Dies ist die 10. Verordnung und die Einfriedungssatzung soll ja auch noch kommen. Wir haben dieser Verordnung und der dazu gehörigen Regulierungswut nicht zugestimmt. Und wie so oft in letzter Zeit wurde diese Verordnung mit einer knappen Mehrheit von 8 zu 7 durchgesetzt. 

Eine persönliche Anmerkung sei mir hier noch erlaubt. In der Sitzung wurde von der SPD behauptet, die Mehrzahl der bayerischen Gemeinden habe bereits eine Baumschutzverordnung. Das sei also ganz normal. Eben lese ich im Münchener Merkur, dass in Bayern von 2056 Gemeinden 14 eine Baumschutzverordnung haben (jetzt 15)!

Schöne Grüße

Peter Strauch
Stadtrat