Donnerstag, 28. Januar 2021

Abstandsflächensatzung in Dachau gegen die Stimmen der Dachauer CSU beschlossen

Am 27.2.2021 stand in der Stadtratssitzung der Erlass einer eigenen, für Dachau gültigen Abstandsflächensatzung auf dem Programm.

Die Satzung wurde nach Ansicht der Stadtverwaltung nötig, um die in der ab dem 1.2.2021 gültigen Bayerischen Bauordnung (BayBO) festgesetzten Abstandsflächen zu umgehen und größere Abstandsflächen zu ermöglichen. Die Abstandsflächen betragen demnach nicht 40% der Wandhöhe, wie in der BayBO festgesetzt, sondern 80%. Ebenso werden die für Gewerbegebiete festgesetzten Werte verdoppelt.

Dies hat zur Folge, dass die Absicht des Gesetzgebers, nämlich den schon vorhandenen Bauraum durch geringere Abstandsflächen zu verdichten, konterkariert wird.

Nach eingehender Überprüfung und Beratung der Dachauer CSU-Fraktion wurde von uns festgestellt, dass in Zukunft manche Bauherren bei bestimmten gängigen Häuserformen sogar größere Abstandsflächen einzuhalten haben als nach der noch gültigen BayBO.

Dies ist nicht im Sinn der Dachauer CSU.

Vielleicht hätte den Unterstützern der Dachauer Abstandsflächensatzung der berühmte „Blick über den Tellerrand“ geholfen, indem sie sich die Bauordnungen der restlichen 15 Bundesländer zu Gemüte geführt hätten. In 14 von 15 Bundesländern gelten schon die 40% der Wandhöhe, respektive 20% bei Gewerbeflächen, nur Niedersachsen schert ein wenig aus, indem dort 50% und 25% gefordert sind.

Dachau beschreitet in dieser Hinsicht leider den Weg des alten Zopfes und will möglichst wenig Änderungen zulassen. In der gesamten Bundesrepublik wird versucht, dem Flächenfraß durch entsprechende Bauordnungen Herr zu werden, auch der bayerische Gesetzgeber beabsichtigte dies mit seiner neuen BayBO.

Mit Ausnahme der CSU Dachau wollte dies jedoch niemand in der Abstimmung, sogar die Grünen, die im Dezember 2020 noch einen Gesetzentwurf in den Landtag gegen den Flächenfraß in Bayern eingebracht hatten, stimmten für die Dachauer Abstandsflächensatzung. Aber auch alle anderen Parteien, die sich sonst immer besonders frenetisch für den Naturschutz einsetzten, stimmten mit.

Eine erstaunliche Wendung aus Sicht der Dachauer CSU.

Norbert Winter
2. stellv. Fraktionsvorsitzender


Montag, 25. Januar 2021

Sitzung Stadtrat am 27.01.2021

Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr, Ludwig-Thoma-Haus - Hermann-Stockmann-Saal

Öffentliche Tagesordnungspunkte
  1. Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung)
  2. Corona-Krise; Bestimmung einer Ferienzeit und Bestellung eines Ferienausschusses nach Art. 32 Abs. 4 GO, Ergänzung der Geschäftsordnung
  3. Keine Genehmigung von Nutzungsänderungen von Wohnungen in Ferienwohnungen und Arbeiterwohnheime, Antrag der Fraktion Bündnis für Dachau vom 17.06.2019
  4. Verschiedenes öffentlich

Sitzung Haupt- und Finanzausschuss am 27.01.2021

Sitzungsbeginn: 14:30 Uhr, Neuer Sitzungssaal im Rathaus Dachau

Öffentliche Tagesordnungspunkte
  1. Keine Genehmigung von Nutzungsänderungen von Wohnungen in Ferienwohnungen und Arbeiterwohnheime, Antrag der Fraktion Bündnis für Dachau vom 17.06.2019
  2. Antrag des Radsport und Freizeit forice 89 Dachau auf Bezuschussung der Radtourenfahrt (RTF) 2021
  3. Antrag des TSV Dachau 1865 e.V. auf Erteilung eines Reparaturkostenzuschusses für die Instandsetzungssanierung der Sporthalle an der Alten Römer Straße
  4. Antrag des TSV Dachau 1865 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die geplante Generalinstandsetzung des Umkleidetrakts Fußball / Baseball
  5. Verschiedenes öffentlich

Donnerstag, 14. Januar 2021

Sitzung Bau- und Planungsausschuss am 19.01.2021

Sitzungsbeginn: 14:30 Uhr, Neuer Sitzungssaal im Rathaus Dachau

Öffentliche Tagesordnungspunkte
  1. Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung)
  2. Schleißheimer Straße 129, Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Antrag der Grundstückseigentümerin auf Einleitung eines Aufstellungsverfahrens
  3. Flur Nr. 1578 Gemarkung Günding, Zustimmungsverfahren, Errichtung eines digitalen BOS-Funksystems Außenbereich § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB
  4. Verschiedenes öffentlich