Montag, 16. Mai 2022

Dauchauer Konsens zur Baulandentwicklung - Stadtratssitzung vom 10.5.2022 - Beschwerde bei der Kommunalaufsicht

An das
Landratsamt Dachau
Kommunale Angelegenheiten

Dachau, den 13.5.2022

Stadtrat der Großen Kreisstadt Dachau: Beschwerde gegen die in der Stadtratssitzung am 10.05.2022 unter Tagesordnungspunkt 1 (öffentlich) gefassten Beschlüsse
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
als für den Stadtrat der Großen Kreisstadt Dachau zuständige Kommunalaufsichtsbehörde
übermitteln wir,
 
- Dr. Peter Gampenrieder, Hermann-Stockmann Str. 105, 85221 Dachau, handelnd für die Fraktionsgemeinschaft Überparteiliche 
  Bürgergemeinschaft Dachau / FDP,
- Florian Schiller, Jocherstr. 5, 85221 Dachau, handelnd für die Stadtratsfraktion CSU Dachau und
- Horst Ullmann, Gröbenriederstr. 57, 85221 Dachau, handelnd für die Fraktionsgemeinschaft FW Dachau / Bürger für Dachau,
 
Ihnen eine formelle Beschwerde im öffentlichen Interesse gegen die in der Stadtratssitzung vom 10.5.2022 unter Tagesordnungspunkt 1 (öffentlich) gefassten Beschlüsse.
 
Diese halten wir wie nachfolgend dargelegt aus formellen Gründen für rechtswidrig. Wir bitten um Überprüfung, Beanstandung und Aufforderung der Aufhebung der Beschlüsse.
 
„Der Antrag der SPD Stadtratsfraktion zum „Dachauer Konsens zur Baulandentwicklung“ vom 04.06.2020, wird abgelehnt.“
sowie
„über den Antrag der SPD-Fraktion wird abgestimmt“  
 
gegenüber der Großen Kreisstadt Dachau.  
 
Begründung:
 
Gegenstand der Beschwerde ist der Tagesordnungspunkt Nr. 1 (öffentlich) der Stadtratssitzung am 10.5.2022: „Dachauer Konsens zur Baulandentwicklung – Beratung über SPD Stadtratsantrag zu einem Grundsatzbeschluss“ insbesondere die in diesem Zusammenhang gefassten zwei Beschlüsse.
 
Nachdem der Sachverhalt im Bau- und Planungsausschuss am 26.04.2022 bei Stimmengleichheit abgelehnt wurde, wurde er zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der o.g. Stadtratssitzung genommen.
 
Aus unserer Sicht erscheint zumindest zweifelhaft, ob der Bau- und Planungsausschuss hier als vorberatendes oder beschlussfassendes Gremium anzusehen ist.
Im letztgenannten Fall, den wir als einschlägig ansehen, hätte keine erneute Beschlussfassung im Stadtrat stattfinden dürfen.
 
Die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Großen Kreisstadt Dachau 2020-2026 führt unter § 10 2.2 a) bis f) dezidiert Sachverhalte auf, die im Bau- und Planungsausschuss lediglich vorberaten werden. Aus unserer Sicht fällt der gerügte Sachverhalt nicht darunter. Auch wenn der Antragsteller von einem „Grundsatzbeschluss“ spricht, handelt es sich – gerade mit der vom Antragsteller nachträglich vorgenommenen Einengung auf den „Außenbereich und Inseln des Außenbereichs im Innenbereich“ – wohl um Einzelfälle, die nicht von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung im Sinne des § 3 sind.
 
Klarstellend sei erwähnt, dass ein Fall von § 8 (3) nicht vorliegt.
 
Nach erneuter ausführlicher Beratung in der Stadtratssitzung am 10.05.2022 über den Sachverhalt wurde über die Beschlussempfehlung der Stadtverwaltung „Der Antrag der SPD Stadtratsfraktion zum „Dachauer Konsens zur Baulandentwicklung“ vom 04.06.2020, wird abgelehnt.“ abgestimmt. Dem Vorschlag wurde mehrheitlich nicht gefolgt.
 
Daraufhin ließ Oberbürgermeister Florian Hartmann als Sitzungsleiter erneut und wortwörtlich „über den Antrag der SPD-Fraktion“ abstimmen.
Hierbei war nicht ersichtlich, ob die von Stadtrat Sören Schneider vorgenommene Eingrenzung auf den „Außenbereich und Inseln des Außenbereichs im Innenbereich“ Teil des Beschlusses ist oder nicht. Jedenfalls ging der Sachverhalt nicht in die Formulierung des Beschlussvorschlags ein. Eine Abstimmung „über den Antrag der SPD-Fraktion“ lässt deshalb bereits die notwendige Bestimmtheit des Beschlusses vermissen.
 
Überdies hätte aus unserer Sicht ein erneuter Beschluss über den Antrag der SPD-Fraktion in dieser Sitzung nicht stattfinden dürfen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Dr. Peter Gampenrieder 
gez. Florian Schiller 
gez. Horst Ullmann