Freitag, 15. Juli 2022

Ja zur Weiterentwicklung der Stadtbibliothek - Ja zum Volksfestfeuerwerk

 

Quelle: C) macrovektor - freepik.de

In der Sitzung des Kulturausschusses am 13.7.22 ging es neben einer Reihe von Zuschussanträgen und der Anpassung der Kulturförderrichtlinien - hier wurden sinnvolle Anregungen des Rechnungsprüfungsausschusses übernommen - vor allem um zwei Themen: Die Weiterentwicklung unserer Stadtbibliothek und den Antrag von WIR e.V., das Volksfest-Feuerwerk einzustellen.

Für unsere Fraktion habe ich dem Team der Stadtbibliothek und der Vielzahl der dort ehrenamtlich Tätigen für ihre großartige Arbeit gedankt. Im Vergleich zu anderen Bibliotheken vergleichbarer Städte stehen wir hervorragend da.

Wir sind produktiver und haben höhere Entleihzahlen und das obwohl wir mit weniger Fläche und Personal auskommen. Die Sitzunsgvorlage hat auch nochmal verdeutlich, wie schmerzlich der viel zu frühe Tod unseres ehemaligen Bibliotheksleiters Steffen Mollnow für unsere Bibliothek war und welche Lücke er hinterlassen hat.

Das von der Verwaltung vorgelegte Konzept „Perspektiven 2027“ sieht vor, die Bibliothek an ihren drei Standorten zu einem sog. „Dritten Ort“ weiterzuentwickeln, der neben dem Lebens- und Wohnort Dachau steht. Die Stadtbibliothek soll eine echte Begegnungsstätte werden, in der die Kulturkompetenz Lesen in vielfältigster Weise vermittelt werden soll. Insbesondere auch digitale Formate werden hier künftig eine immer wichtigere Rolle spielen.

Uns ist bewusst, dass wir mit den räumlichen Kapazitäten am Hauptstandort Moorbad hier langsam an Grenzen stoßen. Daher haben wir grundsätzlich sowohl der Machbarkeitsstudie für eine Erweiterung zugestimmt als auch der Aufstockung des Personals um 1,95 VZÄ. Beide Positionen werden selbstverständlich in den Beratungen für die Haushalte 2023 und 2024 endgültig beschlossen. Hier werden wir unsere Zustimmung aber von der grundsätzlichen Solidität und Tragfähigkeit der jeweiligen Haushaltsentwürfe abhängig machen. Das Konzept an sich wurde vom Ausschuss einstimmig angenommen.

Was das Feuerwerk am Volksfest angeht, so haben wir als Fraktion einmütig und auch der Kulturausschuss gegen zwei Stimmen für den Erhalt der Traditionsmaßnahme gestimmt. Für uns ist das Feuerwerk eine langjährige Attraktion, die ein Besuchermagnet ist und auch den Schaustellern nach zwei schweren Corona-Jahren sehr hilft. Auch Feuerwerk ist für uns Kulturgut und wird an anderen Orten entsprechend gefeiert, wie beispielsweise bei „Rhein in Flammen“ oder beim „Sommernachtstraum“ im Münchner Olympiapark. Eine Absage käme für uns höchstens aus Brandschutzgründen in Frage, sollten wir bis zum Volksfest eine längere Trocken- oder Dürreperiode beklagen müssen. Hier geht dann Sicherheit ganz klar vor Vergnügen!

Tobias Stephan
stv. Sprecher der CSU im Kulturausschuss

Freitag, 3. Juni 2022

Baumschutzverordnung kommt zum 30.09.2022


Im letzen Umwelt- und Verkehrsausschuss wurde die neue Baumschutzverordnung für die Stadt Dachau beschlossen. Hier wird das Fällen von Bäumen mit mehr als 31,8 Zentimeter Durchmesser im Grundsatz verboten. Möchte man dennoch solch einen Baum auf dem eignen Grundstück fällen, braucht man eine Genehmigung der Stadt Dachau (und evtl. ein Gutachten). Bußgelder bis zu 50.000 Euro sind hier möglich.

Wir glauben daran, dass die Dachauer ein gutes ökologisches Verständnis haben und auch selbstbestimmt vernünftig handeln. Wie man an unserem „Grünen Stadtbild“ sieht, gibt es hier gar kein Problem, welches wir mit dieser Verordnung lösen.

Wenn wir das Stadtklima schützen wollen, glauben wir daran, dass hier Förderungen zielführender sind als Verordnungen. Stellen Sie sich vor, was man mit den jährlichen 100.000 Euro Personalkosten erreichen könnte, die man für die Umsetzung der Bauschutzverordnung braucht, wenn man diese in die Förderung von Flächenentsiegelung, Dach- oder Fassadenbegrünung investieren würde.

Laut der Internetseite der Stadt Dachau habe wir derzeit 51 Satzungen und 9 Verordnungen. Dies ist die 10. Verordnung und die Einfriedungssatzung soll ja auch noch kommen. Wir haben dieser Verordnung und der dazu gehörigen Regulierungswut nicht zugestimmt. Und wie so oft in letzter Zeit wurde diese Verordnung mit einer knappen Mehrheit von 8 zu 7 durchgesetzt. 

Eine persönliche Anmerkung sei mir hier noch erlaubt. In der Sitzung wurde von der SPD behauptet, die Mehrzahl der bayerischen Gemeinden habe bereits eine Baumschutzverordnung. Das sei also ganz normal. Eben lese ich im Münchener Merkur, dass in Bayern von 2056 Gemeinden 14 eine Baumschutzverordnung haben (jetzt 15)!

Schöne Grüße

Peter Strauch
Stadtrat 

Mittwoch, 18. Mai 2022

CSU sagt nein zu Verbot von Schottergärten und künstlichen Gartenzäunen


Auf der Tagesordnung des Bauausschusses am 17.5.22 standen zwei Anträge zur Abstimmung, zum Einen der Antrag der Freien Wähler/Bürger für Dachau zum Verbot von Schottergärten und zum Anderen der der SPD Dachau zum Verbot von künstlichen (nicht lebenden Hecken).


Die CSU sagte NEIN zu dieser Regulierungswut
  • Anreize statt Verbote ist unsere Devise, so die CSU-Fraktion.
  • Nicht alles zu verbieten oder zu regulieren, dafür plädierte die CSU.
  • Anreize zu schaffen, z.B. bei Gestaltungspreisen begrünte Vorgärten und Einfriedungen der Grundstücke besonders zu belobigen, halten wir für zielführender und bürgerfreundlicher"
Ausserdem muss jedes Verbot und Gebot, welches durch Satzung oder Verordnung durchgesetzt werden soll, auch auf Einhaltung kontrolliert werden. Die Folge: es wird wieder mehr Personal benötigt, wie die Verwaltung in ihrer Stellungnahme betont.
Deshalb sprachen wir uns in der Sitzung für ein klares NEIN zu noch mehr Verboten, Kontrollen und dann zu möglichen Sanktionen aus.

Leider wurden wir in der Sitzung einmal mehr von der rot-rot-grünen Mehrheit überstimmt, so dass sich Dachaus Bürger zu den schon bestehenden 49 Satzungen auf eine weitere Satzung, nämlich eine "Schottergarten - und Einfriedungssatzung" freuen dürfen. Zusätzlich zu der sich in Arbeit befindlich Baumschutzverordnung.

Gertrud Schmidt-Podolsky
Sprecherin Bauausschuss

Montag, 16. Mai 2022

Dauchauer Konsens zur Baulandentwicklung - Stadtratssitzung vom 10.5.2022 - Beschwerde bei der Kommunalaufsicht

An das
Landratsamt Dachau
Kommunale Angelegenheiten

Dachau, den 13.5.2022

Stadtrat der Großen Kreisstadt Dachau: Beschwerde gegen die in der Stadtratssitzung am 10.05.2022 unter Tagesordnungspunkt 1 (öffentlich) gefassten Beschlüsse
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
als für den Stadtrat der Großen Kreisstadt Dachau zuständige Kommunalaufsichtsbehörde
übermitteln wir,
 
- Dr. Peter Gampenrieder, Hermann-Stockmann Str. 105, 85221 Dachau, handelnd für die Fraktionsgemeinschaft Überparteiliche 
  Bürgergemeinschaft Dachau / FDP,
- Florian Schiller, Jocherstr. 5, 85221 Dachau, handelnd für die Stadtratsfraktion CSU Dachau und
- Horst Ullmann, Gröbenriederstr. 57, 85221 Dachau, handelnd für die Fraktionsgemeinschaft FW Dachau / Bürger für Dachau,
 
Ihnen eine formelle Beschwerde im öffentlichen Interesse gegen die in der Stadtratssitzung vom 10.5.2022 unter Tagesordnungspunkt 1 (öffentlich) gefassten Beschlüsse.
 
Diese halten wir wie nachfolgend dargelegt aus formellen Gründen für rechtswidrig. Wir bitten um Überprüfung, Beanstandung und Aufforderung der Aufhebung der Beschlüsse.
 
„Der Antrag der SPD Stadtratsfraktion zum „Dachauer Konsens zur Baulandentwicklung“ vom 04.06.2020, wird abgelehnt.“
sowie
„über den Antrag der SPD-Fraktion wird abgestimmt“  
 
gegenüber der Großen Kreisstadt Dachau.  
 
Begründung:
 
Gegenstand der Beschwerde ist der Tagesordnungspunkt Nr. 1 (öffentlich) der Stadtratssitzung am 10.5.2022: „Dachauer Konsens zur Baulandentwicklung – Beratung über SPD Stadtratsantrag zu einem Grundsatzbeschluss“ insbesondere die in diesem Zusammenhang gefassten zwei Beschlüsse.
 
Nachdem der Sachverhalt im Bau- und Planungsausschuss am 26.04.2022 bei Stimmengleichheit abgelehnt wurde, wurde er zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der o.g. Stadtratssitzung genommen.
 
Aus unserer Sicht erscheint zumindest zweifelhaft, ob der Bau- und Planungsausschuss hier als vorberatendes oder beschlussfassendes Gremium anzusehen ist.
Im letztgenannten Fall, den wir als einschlägig ansehen, hätte keine erneute Beschlussfassung im Stadtrat stattfinden dürfen.
 
Die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Großen Kreisstadt Dachau 2020-2026 führt unter § 10 2.2 a) bis f) dezidiert Sachverhalte auf, die im Bau- und Planungsausschuss lediglich vorberaten werden. Aus unserer Sicht fällt der gerügte Sachverhalt nicht darunter. Auch wenn der Antragsteller von einem „Grundsatzbeschluss“ spricht, handelt es sich – gerade mit der vom Antragsteller nachträglich vorgenommenen Einengung auf den „Außenbereich und Inseln des Außenbereichs im Innenbereich“ – wohl um Einzelfälle, die nicht von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung im Sinne des § 3 sind.
 
Klarstellend sei erwähnt, dass ein Fall von § 8 (3) nicht vorliegt.
 
Nach erneuter ausführlicher Beratung in der Stadtratssitzung am 10.05.2022 über den Sachverhalt wurde über die Beschlussempfehlung der Stadtverwaltung „Der Antrag der SPD Stadtratsfraktion zum „Dachauer Konsens zur Baulandentwicklung“ vom 04.06.2020, wird abgelehnt.“ abgestimmt. Dem Vorschlag wurde mehrheitlich nicht gefolgt.
 
Daraufhin ließ Oberbürgermeister Florian Hartmann als Sitzungsleiter erneut und wortwörtlich „über den Antrag der SPD-Fraktion“ abstimmen.
Hierbei war nicht ersichtlich, ob die von Stadtrat Sören Schneider vorgenommene Eingrenzung auf den „Außenbereich und Inseln des Außenbereichs im Innenbereich“ Teil des Beschlusses ist oder nicht. Jedenfalls ging der Sachverhalt nicht in die Formulierung des Beschlussvorschlags ein. Eine Abstimmung „über den Antrag der SPD-Fraktion“ lässt deshalb bereits die notwendige Bestimmtheit des Beschlusses vermissen.
 
Überdies hätte aus unserer Sicht ein erneuter Beschluss über den Antrag der SPD-Fraktion in dieser Sitzung nicht stattfinden dürfen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Dr. Peter Gampenrieder 
gez. Florian Schiller 
gez. Horst Ullmann

Mittwoch, 4. Mai 2022

Parkverbot am Heideweg bleibt


 




Am 8.2.2022 wurde gegen die Stimmen der CSU ein wechselseitiges Halteverbot am Heideweg und in der Herrmann-Stockmann-Straße beschlossen. Begründung dafür war damals die Sicherheit und die Beschleunigung der Busse. Damals hatten wir diesen Antrag abgelehnt, weil weder Verzögerungen bei den Bussen noch eine Häufung von Unfällen in den beiden Straßen bekannt waren. Wir haben also mit dem Parkverbot ein Problem gelöst, dass wir gar nicht hatten.

Nun haben sich 55 Anwohner des Heidewegs bei der Stadt beschwert wegen der weggefallenen Parkplätze und dem hohen Parkdruck, der dort vorherrscht. Nun gab es die Möglichkeit, das Parkverbot zurück zu nehmen. Der Verkehrsreferent der Stadt Dachau Volker C. Koch (SPD) hatte in der Sitzung einen neuen Vorschlag für die Parkverbote am Heideweg vorgelegt. Dieses Mal sollten nicht 28-30 Parkplätze wegfallen, sondern "nur" 20. Auf nochmalige Nachfrage in der Sitzung, ob der Bus denn vor der Regelung öfter Verspätung hatte oder ob in der Straße vermehrt Unfälle waren, wurde dies von der Verwaltung beides verneint. Aus diesem Grund lehnten wir, bei allem Verständnis und Respekt für unsere Busfahrer, auch den neuen Vorschlag ab und waren für die Rücknahme des Parkverbotes. Leider konnten wir uns nicht durchsetzen. Aus diesem Grund werden auch weiterhin 20 Parkplätze am Heideweg fehlen.



Peter Strauch
Sprecher der CSU im Umwelt- und Verkehrsausschuss

Freitag, 25. Februar 2022

Antrag Umfassender Bürgerdialog ‘Altstadt 2030‘

Die CSU-Stadtratsfraktion beantragt, mit dem Ende der Probephase der Einbahnstraße in der Altstadt einen umfassenden Bürgerdialog seitens der Stadtverwaltung vorzubereiten und im Jahr 2022 durchzuführen.
Dabei sollen alle Bürgerinnen und Bürger mit einbezogen werden, so dass die unterschiedlichen Interessenslagen vertreten sind und um letztlich gemeinsam Ideen und konkrete Maßnahmen zu erarbeiten. Ein solcher Bürgerdialog ist eine Querschnittsaufgabe, die daher von verschiedenen Ämtern und Abteilungen vorzubereiten ist: von der Stadtplanung und Tiefbau über Wirtschaftsförderung und Kulturamt sind alle Aspekte fachlich so vorzubereiten, dass bereits Optionen zur Verbesserung in die Diskussion eingebracht werden und mit den Teilnehmenden weiterentwickelt werden können.

Zielsetzung des Bürgerdialogs soll es sein, die Altstadt hinsichtlich Aufenthaltsqualität, Einkaufsmöglichkeiten, Barrierefreiheit, verkehrlicher Erschließung, Parkmöglichkeiten, Barrierefreiheit, kulturellem Angebot und Anziehungskraft auf Tagestouristen attraktiver zu machen.

Die Anträge der Fraktionen für konkrete Maßnahmen sollen erst zusammen mit den Ergebnissen des Bürgerdialogs, also nicht vor Herbst 2022 behandelt werden. Des Weiteren könnten die Ergebnisse in den derzeit laufenden ISEK-Prozess eingespeist werden.

BEGRÜNDUNG:
Die Gerichtsentscheidung der letzten Woche wird das verkehrliche Experiment für die Altstadt schneller zu einem Ende bringen, als es die allermeisten für möglich gehalten haben. Das Zurück zum alten Zustand wird die weiterhin bestehenden Herausforderungen nicht lösen. Das hohe morgendliche Verkehrsaufkommen in der Augsburgerstraße wird den Schulweg und die Anlieger erneut beeinträchtigen. Des Weiteren ist das Ziel, die Aufenthaltsqualität für Altstadtbesucher zu steigern, nicht erreicht. Die Attraktivität der Altstadt zum Flanieren und Einkaufen, oder auch für Straßencafés und Restaurants ist weiterhin ausbaufähig.

Es ist nun angezeigt, zunächst inne zu halten und noch einmal neu über die Altstadt nachzudenken und vor allem ins Gespräch zu kommen. Welche Verbesserungsmöglichkeiten gibt es für die Altstadt in den Bereichen Verkehr, Erreichbarkeit, Einzelhandel, Aufenthaltsqualität, kulturelles Angebot? Wie sehen es die Geschäftsleute, was sagen die Gewerbeverbände? Welche Interessen haben die Anlieger? Was ist den Kunden wichtig? Worauf legen Tagestouristen wert?

Erst wenn alle Stimmen und Ideen gehört und ausgetauscht, miteinander in Relation gesetzt und gewichtet wurden, können
gedeihliche Entscheidungen für die Zukunft gefällt werden. Im Sinne einer nachhaltig attraktiven Altstadt ist es notwendig, einen mittelfristigen Plan zu erarbeiten, der das Jahr 2030 im Blick hat. Damit sind kurzfristige Maßnahmen ebenso möglich wie strukturelle Änderungen, die mit entsprechendem Planungs- und Umsetzungshorizont einhergehen.

HAUSHALTSMÄSSIGE AUSWIRKUNGEN:
Mittel für einen extern moderierten Bürgerdialog in Präsenz, ggf. gestützt durch Befragungen und Online-Formate, ca. 25.000 EUR. Mittel für Öffentlichkeitsarbeit verschiedener Ämter und Abteilungen sind ggf. zu verwenden.


Florian Schiller
Fraktionsvorsitzender