Freitag, 9. Oktober 2020

Änderung der Kulturförderrichtlinien verabschiedet


Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 7.10.20 mit großer Mehrheit (gegen FW, FDP und AfD) neue Kulturförderrichtlinien verabschiedet. Auslöser war die Diskussion um einen Zuschuss für eine Punk-Band im Sommer.
Unsere Fraktion hatte diesen Zuschuss aufgrund eines Liedes, das die Polizei massiv verunglimpft und beleidigt, abgelehnt. Der Ausschuss mit Stimme des Oberbürgermeisters hatte aber mit 8:7 für den Zuschuss gestimmt.
Aufgrund der Diskussion im Nachgang hat die Verwaltung nun eine Ergänzung der Richtlinien wie folgt vorgeschlagen.


„Die Große Kreisstadt Dachau bezuschusst Antragstellende, die sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und deren inhaltliche Arbeit sich an den Grundsätzen der Großen Kreisstadt Dachau beispielsweise zu Inklusion, interkultureller Orientierung und Öffnung, Gleichstellung und Antidiskriminierung, nachhaltiger Entwicklung und Beschaffung (u.a. Fair Trade), Bürgerschaftlichem Engagement sowie zur Bekämpfung von Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit orientiert. Zuwendungsempfangende haben sicherzustellen, dass keine verfassungsfeindlichen und strafrechtlich relevanten, insbesondere sexistischen, homophoben, rassistischen, antisemitischen und alle anderen Arten von diskriminierenden Äußerungen oder Darstellungen durch die aktiv an der geförderten Veranstaltung Beteiligten (Künstler*innen, Mitarbeiter*innen) im Kontext der Veranstaltung erfolgen. Es dürfen die Freiheit und Würde des Menschen nicht verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. “
Die Verwaltung hatte ferner vorgeschlagen, diese Formulierung auch als Selbstverpflichtung für Eigenveranstaltungen der Stadt Dachau zugrunde zu legen.

Wir sind der Auffassung und haben diese auch im Ausschuss vorgetragen, dass die begründete Ablehnung eines Zuschusses auch auf Basis der bisherigen Richtlinien möglich war. Anderenfalls hätte man auf die Einbindung des Kulturausschusses in der Vergangenheit getrost verzichten können, da es sich ja dann um „gebundene Verwaltungsentscheidungen“ gehandelt hätte. Die Verwaltung war jedoch der Ansicht, dass es für eine zulässige Ablehnung von Zuschüssen der Ergänzung der Richtlinie bedarf. Da wir die Intention der neuen Richtlinie mittragen, wir wollen ja eben genau nicht, dass Hassbotschaften und dergleichen mit Steuermitteln unterstützt werden, haben wir der Ergänzung der Kulturförderrichtlinie (s.o.) zugestimmt. Insofern irritieren nun Presseberichte, die Kultur würde „an die Leine“ genommen. Wir orientieren uns mit den neuen Richtlinien an der Landeshauptstadt München, von der man nicht behaupten kann, dass dort ein übermäßig eng gefasster oder kleinlicher Kunst- und Kulturbegriff Maßstab der Kulturpolitik ist. 
 
Den Vorschlag des Stadtratskollegen Jürgen Seidl, die Polizei explizit als schützenswerte Gruppe aufzulisten, haben wir deswegen abgelehnt, da es auch eine Vielzahl anderer Institutionen oder Gruppierungen gäbe, die dann mit gleichem Recht in einen solchen Katalog aufgenommen werden sollten. Richtlinien sollen aber immer möglichst generell und allgemein gehalten sein und nicht als eine „lex spezialis“ für einzelne „Betroffene“. Auch im Kontext der neuen Richtlinie hätten wir als Fraktion den Zuschuss an die Band abgelehnt - eben wegen der massiven Beleidigung der Polizei, die unser vollstes Vertrauen genießt.


Tobias Stephan
Stadtrat
stv. Sprecher Kulturausschuss