Montag, 15. März 2021

ANTRAG: Stadtteilbezogene Evaluierung Abstandsflächen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Die CSU-Fraktion stellt folgenden Antrag:


Die Stadtverwaltung evaluiert die zum 1. Februar 2021 in Kraft getretene Satzung zu Abstandsflächen in der Stadt Dachau über einen Zeitraum von 12 Monaten. Aus dieser Evaluierung soll stadtteilbezogen hervorgehen, ob und wie die angewendeten Abstandsflächen von der vorher geltenden gesetzlichen Regelung abweichen. Konkret: in welchen Fällen wurde Baurecht im Vergleich zur Altregelung reduziert? Ferner ist im Rahmen der in einem Jahr vorzulegenden Evaluierung darauf einzugehen, in welchen Stadtteilen ggf. eine Anwendung der gesetzlichen Regelung, oder einer angepassten stadtteilbezogenen Satzung Sinn machen könnte – zum Beispiel, weil der Gebietscharakter von der neuen gesetzlichen Regelung besser abgebildet wird, als von der derzeit für das gesamte Stadtgebiet geltenden Satzung. Dies auch vor dem Hintergrund der rechtlichen Situation; dazu soll auf die Verfahren eingegangen werden, welche zu o.g. Themenkomplex im Stadtgebiet oder bei vergleichbarer Konstellation anhängig sind bzw. dargestellt werden, welche Urteile ggf. bereits ergangen sind.

Begründung:

Auf die rechtliche Problematik einheitlicher Satzungen, die sich über ein gesamtes Gemeinde- oder Stadtgebiet erstrecken, hatte bereits der Städtetag in seiner Handreichung zur Novellierung der Bayerischen Bauordnung hingewiesen. Die CSU-Fraktion steht nach wie vor kritisch zu einer Satzung, Antrag CSU-Stadtratsfraktion die nicht auf gebietstypische Besonderheiten eingeht. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass die für die Stadt Dachau beschlossene Satzung im Vergleich zur alten gesetzlichen Regelung strengere Maßstäbe anlegt, d.h. Baurecht wird in bestimmten Konstellationen eingeschränkt. Dies war nicht Intention der Novelle der Bayerischen Bauordnung, und sollte auch nicht durch eine Satzung so vollzogen werden. Insofern interessiert es, ob sich diese Befürchtung in der Praxis materialisiert hat. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine, da die Bearbeitung intern durch die Stadtverwaltung erfolgen kann. 

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Schiller                     Gertrud Schmidt-Podolsky