In der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 18.5.2021 wurde gegen die Stimmen der CSU-Fraktion der Erlass einer Baumschutzverordnung beschlossen.
Unsere Argumente gegen eine solche Verordnung waren:
- Die Dachauer Bürgerinnen und Bürger gehen schon im Augenblick verantwortungsbewusst mit den Bäumen in ihren Grundstücken um, eine weitere Bevormundung durch eine Verordnung ist nicht nötig
- Es soll für jeden möglich sein, sein Eigentum so zu benutzen, wie es für ihn notwendig erscheint
- Überalterte Bäume haben nicht den gleichen ökologischen Wert wie rechtzeitig nachgepflanzte Bäume
- Die Befürchtung, dass Bäume wegen des Erlasses eine solchen Verordnung vor Inkrafttreten der Verordnung gefällt werden, ist nicht theoretischer Natur, entsprechende Fällungen in anderen Kommunen beweisen dies
- Für Dachau wird jährlich mit ca. 100 Fällanträgen gerechnet, dies bedeutet laut Verwaltung eine weitere Personalstelle, die sich zu 75% nur mit solchen Anträgen zu befassen hat. Eine solche Stelle kostet jährlich wiederkehrend ca. 70.000 €, was unserer Ansicht nach in der prekären finanziellen Situation der Stadt Dachau ein „no go“ ist.
Leider stießen wir mit unseren Argumenten bei der rot-rot-grünen Mehrheit im Stadtrat auf taube Ohren, so dass die Gängelung der Dachauer Bürgerinnen und Bürger eine Fortsetzung findet.
Welchen Stellenwert eine Baumschutzverordnung hat, lässt sich vielleicht an den in Bayern eingeführten Verordnungen ablesen. Nur in 94 von 2056 bayerischen Kommunen (Quelle: Daniela Antoni, Baumsachverständige) wurde eine solche Verordnung erlassen, was einem prozentualen Anteil von 4,57% entspricht.
Norbert Winter
Stadtrat